MFBO

Modellflugplatz – Betriebsordnung

Unser Modellflugverein hat laut Bescheid der Austro Control, gemäß Artikel 16 der Durchführungsverordnung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS), die Betriebsgenehmigung bis 31.12.2024 erhalten. Ohne diesen Bescheid wäre ein normaler Betrieb in der Kontrollzone des Flughafens Graz überhaupt nicht mehr möglich.

Allen ordentlichen Mitgliedern und auch Gastflugpiloten müssen die folgenden Dokumente nachweislich zur Kenntnis gebracht, sowie die verbindliche Einhaltung der Regularien durch Unterschrift bestätigt werden:

  1. Diese Modellflugbetriebsordnung (MFBO)
  2. Die Richtlinien des Österr. Aeroclubs für den Betrieb von UAS (=unmanned Aircraft Systems) Artikel 16
  3. Auflagen des Bescheides der Artikel 16 Genehmigung

 Die Bescheide liegen neben dem Flugbuch zur Einsicht im Clubhaus auf, ebenso das Unterschriftenblatt zur Kenntnisnahme mit Unterschrift.

Ab 1. 1. 2023 besteht weiters verpflichtend:

 

  •  Die Registrierungspflicht/Kennzeichnungspflicht (Anbringen der Registriernummer am Modell)
  •  Der gültige Kenntnisnachweis für Modellflugpiloten (Jedes Mitglied, das Modelle über 250g Abfluggewicht bewegt, muss diesen Nachweis erbringen)
  •  Ein gültiger Versicherungsnachweis (LFG §164 Abs.1 und Abs. 2 und §151) ist immer mitzuführen (z.B. Aero – Club      –Sportlizenz)
     (siehe gesetzliche Grundlagen für den Modellflug. Im Clubhaus aufliegend)

Allgemeines: Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten und erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der UMFC-Stocking, der Vorstand, dessen Mitarbeiter und der Verein übernehmen keine Haftung irgendwelcher Art. Es kann auch keine Schadenersatzforderung geltend gemacht werden.

  • Die Nutzung der Modellfluganlage ist nur Mitgliedern des UMFC-Stocking gestattet
  • sowie auch Gastpiloten unter den o.a. Regularien (s.u. Gastflugzustimmungserklärung).
  • Gastpiloten müssen vom gastgebenden Mitglied des UMFC Stocking über die o.a. Regularien aufgeklärt und der Versicherungsnachweis, Kompetenznachweis und Registrierung überprüft werden. Der Gastgeber ist für die Einhaltung dieser Regelwerke sowie der Zustimmungserklärung verantwortlich. (Das Zustimmungsformblatt liegt im Clubhaus auf und ist zu unterfertigen). Der Gastpilot wird um eine Spende von 10 Euro ersucht.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich im Fluglogbuch (im Clubhaus aufliegend) am Beginn des Flugtages zu registrieren (Datum, Pilot, Flugbeginn/Ende). Alternative: Sollte ein Mitglied keinen Schlüssel besitzen, dann befindet sich im Bereich der Ladestation ein frei zugänglicher Postkasten mit Fluglogbuchblättern zu Eintragung.

Der Betrieb von Modellflugzeugen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung beeinflussen, ist verboten.

Betriebszeiten für Elektroantriebe:

Montag – Sonntag inkl. Feiertage 8:00 – 21:00 Uhr

Betriebszeiten für Verbrennerantriebe:

Montag – Freitag: 8:00 – 12:00 u. 14:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 8:00 – 12:00 Uhr

Betriebszeit des Rasenroboters:   21:00-08:00 Uhr.

Außerhalb der angeführten Betriebszeiten gilt absolutes Flugverbot!

Mit Saisonbeginn erfolgt die großflächige Rasenpflege mittels Rasenroboter. Der Aufenthalt am Platz während der Mähzeiten ist möglich, allerdings sollten KFZ außerhalb der Mähzone abgestellt werden. Der Mäher ist „im Auge“ zu behalten, um allfällige Schäden und Verletzungen zu vermeiden. (Der Club haftet diesbezüglich nicht)

Alle Piloten sind angehalten, sämtliches Zubehör und eventuelle Wrackteile vor Verlassen des Geländes von der Rasenfläche zu entfernen, um eine Beschädigung des Mähers zu verhindern.

Die rote Heckklappe des Roboters darf nur im Notfall geöffnet werden!

Flugplatzbereiche - Flugbetrieb

Vorbereitungsraum – Clubhaus (siehe. Detailansicht – rote Umrandung)

  • Dieser Bereich ist KFZ-Parkplatz der Modellflugpiloten/Gäste- Aufbaubereich der Modell­flugzeuge – Ladebereich für Akkus – Aufenthaltsbereich/Kommunikationsbereich und Zugang zum Klubhaus.
  • Großmodelle (Verbrenner/Turbinen/Großsegler) sollten im schwarz markierten Bereich südl. des Klubhauses aufgebaut werden (dies ist aus Platzgründen empfehlenswert)
  • Das Rollen von Flugmodellen jeder Art mit aktiviertem  Antrieb ist aus Sicherheitsgründen im Vorbereitungsraum  untersagt.
  • Elektroantriebe sollten gesondert über einen Schalter an der Fernsteuerung abgeschaltet werden können. (“Scharfmachen“ somit erst am Flugfeld)
  • Ausnahme: Bei Veranstaltungen werden alle Bereiche bedarfsgerecht angepasst.

Flugbetrieb

Der Vorbereitungsraum darf nicht überflogen werden, dies gilt für alle Modellsparten!

 

Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150m über Grund (seit 1.1.2023)

 

•  Bei Flügen über 120m (bis max. 150m) ist ein Flugleiter/Flugbeobachter einzusetzen.
(siehe Bescheid Punkt 19-21)

Das maximale Abfluggewicht beträgt 80kg (Ab 25kg sind die spez. Auflagen des Bescheides Artikel 16 zu beachten)

                         (Bescheid im Clubhaus aufliegend)

Jeder Modellflugpilot hat sich vor dem Flug von der technisch einwandfreien Funktion seines Modelles zu überzeugen. (Rudercheck, Reichweitenüberprüfung usw.)
• Alle Flugbewegungen sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachwerten ausgeschlossen werden kann. Das Überfliegen des Vorbereitungsraumes, des Parkplatzes, der Clubgebäude, unbeteiligter Personen sowie aktiver landwirtschaftlicher Maschinen auf den umliegenden Feldern ist verboten.
• Der Abstand zu unbeteiligten Personen ist, abhängig von Flughöhe und Geschwindigkeit und überflogenem Gebiet,  so zu wählen, dass diese nicht gefährdet werden können. Flüge, die in Richtung Zuschauer geführt werden, welche bei normaler Durchführung kein Überfliegen derselben beinhalten, jedoch bei unvorhergesehen Ereignissen (z.B. Motorausfall, Empfängerdefekt) die Fortsetzung der Flugbahn als Wurfparabel in Richtung Zuseher beenden würden, ist verboten.
Es hat während des gesamten Fluges ununterbrochen ungehinderte, direkte, ohne technische Hilfsmittel bestehende Sichtverbindung zwischen dem Fernpiloten und dem von ihm betriebenen UAS zu bestehen. Ausschließlich die direkte ungehinderte Sichtverbindung darf für die Entscheidung über die Flugführung genutzt werden. Das Erkennen der Fluglage muss zu jedem Zeitpunkt durch direkte Sichtverbindung gewährleistet sein. Daher ist ein Betrieb von UAS unter FPV- Konditionen (dies gilt auch für Kameradrohnen unter 250 Gramm) mit einem Spotter durchzuführen. Die Aufgabe des Spotters ist es, unter allen Umständen, das  UAS immer in Sichtkontakt zu behalten und die Kontrolle  z.B. bei Unterbrechung der FPV Verbindung zu übernehmen.
• Bei gleichzeitigem Betrieb von Flächenflug, Drohnen/FPV und F3K ist eine Koordinierung des Flugbetriebes zwischen den einzelnen Sparten aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig. (Absprache der aktiven Piloten, Flugleiter und Spotter!)

  • Der Erstflug eines UAS ist, im Rahmen der Genehmigung laut Bescheid, in der vorgesehenen Erstflugcheckliste zu dokumentieren. (Für jedes Modell ist einmalig dieses Checklistenblatt auszufüllen und im Falle einer Überprüfung vorzulegen. (Muster-formblätter können im Downloadbereich der Homepage des UMFC Stocking heruntergeladen werden.)
  •  Start und Landerichtung sind vor dem Start abzustimmen.

    • Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig vom Piloten anzukündigen und dürfen nur
    auf der ausgewiesenen Start-/Landebahn erfolgen.
    • Besucher/Zuschauer, sowie am Flugbetrieb unbeteiligte Personen müssen sich hinter den Sicherheitsnetzen im geschützten Vorbereitungsraum aufhalten.
    • Ein Notfall bei einem Modell ist sofort lautstark anzukündigen und eine Landung einzuleiten.
    • Bei Annäherung eines KFZ auf den Zufahrten ist ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten.
    • Bei Annäherung eines bemannten Flugobjektes ist diesem auszuweichen (NACHRANG des UAS) und unverzüglich die Landung einzuleiten.

    Notfallplan: Unkontrolliertes Wegfliegen des UAS („fly-away“)
    • Das zuständige Flight Information Center (FIC) ist zu verständigen und die geschätzte verbleibende Flugdauer sowie die allgemeine Richtung und Höhe mitzuteilen.
    • Zusätzlich ist in der Nähe eines kontrollierten und unkontrollierten Flugplatzes die örtliche Flugplatzkontrollstelle zu informieren und die geschätzte verbleibende Flugdauer  sowie die allgemeine Richtung und Höhe des UAS mitzuteilen.
    • Das UAS ist nach Möglichkeit zu bergen.
    • Die Meldepflichten gemäß ÖAeC Richtlinien in der gültigen Fassung sind einzuhalten.
    • Sollte das UAS aus dem Sichtbereich entschwinden und nicht mehr auffindbar sein, so ist eine Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienstelle einzubringen.
    Absturz, Zusammenstoß von Modellen
    • Sollte ein Brand ausgelöst worden sein, ist die Feuerwehr und Polizei zu verständigen.
    • Mit dem Feuerlöscher aus dem Vereinshaus ist bis zum Eintreffen der Feuerwehr eine erste Brandbekämpfung durchzuführen.
    • Bei verletzten Personen ist die Rettungskette in Gang zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
    • Die Meldepflichten gemäß ÖAeC Richtlinie Version 1.0 sind einzuhalten.
    • Das UAS ist vom Piloten unter Vermeidung von Flurschäden zu bergen.

    Kontaktnummern
    Feuerwehr:122 Polizei:133 Rettung 144
    Nächster Arzt: Dr. Guido Sponner, Stocking 36, 8410 Wildon, Tel: 03182 40398

    ACG-FIC Wien
    Tel: 051703 7777oder 7778
    Email: rcc.vienna@austrocontrol.at

 
 

Flugsparten-Flugsektoren

Alle Flüge sind im ausgewiesenen  Flugbereich bis 150 m durchzuführen.

                            (Anhang mit Koordinatenangaben)

  • Start und Landung haben auf der Flugpiste zu erfolgen.
  • Das Hinausrollen/Hereinrollen zur/von der Piste mit aktiviertem Vortrieb ist nicht gestattet.
  • Es können auch mehrere Elektromodelle gleichzeitig in der Luft sein. In diesem Fall ist eine laufende enge Kommunikation zwischen den aktiven Piloten über Flugreihenfolge /Start/Landung/ tiefem Pistenüberflug etc. notwendig; dies gilt auch für FPV-Flächeflüge, wobei  ein “Spotter“ dabei sein muss.

Flugmodelle mit Verbrennerantrieb  (Benützung des gesamten Flugbereiches)

 
  • Es darf nur ein Modell mit Verbrennerantrieb (Turbine, Kolbenantrieb) in der Luft sein.
  • Das Hinausrollen mit aktiviertem Vortrieb ist nicht gestattet.
  • Motorenstart erfolgt somit auf der Piste (Feuerlöscher bei Turbinenstart obligat notwendig)
  • Der Motor ist nach Flugende am Pisteneingang/Ausgang abzustellen.
  • Motor­einstellungsarbeiten an Kolbenmotoren im Vorbereitungsraum sind nur im markierten Bereich gestattet. (Modellausrichtung nach Westen! s. Detailplan)
  • Es ist ausschließlich Vereinsmitgliedern des UMFC Stocking gestattet, Modelle mit Turbinenantrieben am Gelände des UMFC Stocking zu betreiben.
  • Es obliegt dem Vorstand, bekannten Gastpiloten ausnahmsweise eine Turbinenjet­fluggenehmigung zu erteilen.

Drohnen / FPV / F3K – s. Drohnenbereich(violett) + westliche Flugzone (auf Übersichtskarte u. Detailplan  violett umrandet)

  • Drohnenflüge unter FPV Konditionen dürfen nur mit begleitendem „Spotter“ durchgeführt werden.
  • Start und Landung hat ausschließlich im zugewiesenen Drohnen/F3K Bereich (violett) zu erfolgen; Höhenbegrenzung wie beim Flächenflug.
  • Der Pilotenstandort ist beliebig im Vorbereitungsraum. (quasioptische Sicht)
  • Drohnen-Kameraflug: – Start/Landepunkt: (siehe Detailplan) Für erweiterte Flugbewegungen ist der Flugsektor West  zu verwenden; das Überfliegen von unbeteiligten Personen ist aber immer verboten.

F3K-Pilotenstandort: Dieser befindet sich südwestlich des Drohnenbereichs. Ein Überfliegen der verlängerten Lande/Startbahn ist nicht gestattet; – somit ist der westliche Flugsektor für erweiterte Flugbewegungen zu benützen. 

Bei Verstößen gegen die Platzordnung ist jedes Mitglied angehalten, den Betreffenden in höflicher Manier sofort darauf hinzuweisen.

Ausnahme: Bei Bedarf oder geringer Flugauslastung können, nach Absprache mit allen Piloten, spartenübergreifend alle Sektoren benützt werden.

         Beschlossen am: 1.1.2023

 

 

                                   Der Vorstand des UMFC  Stocking 

 

                                                                   

 

         

Modellflugplatz UMFC Stocking bei Wildon/Stmk

Koordinaten:
E: 15°32’36,8“ N: 46°52’48,9“
E: 15°33’06,4“ N: 46°52’33,6“
E: 15°33’00,2“ N: 46°52’19,6“
E: 15°32’25,5“ N: 46°52’38,6“