Gesetzliche Grundlagen

für den Modellflug in Österreich

Ab 1.1.20231. verpflichtend erforderlich.

 

1.Registrierung

Jeder Modellflugpilot muss sich bei der Austro Control (ACG) registrieren lassen. Das wird ab 1.1.2021 über die Internetseite www.dronespace.at möglich sein und etwa 30,-€ kosten. Man erhält eine Registrierungsnummer (diese ist nicht ident mit der Mitgliedsnummer des ÖAeC). Die Registrierung ist drei Jahre gültig, und muss dann erneuert werden. Die Registrierungsnummer bleibt gleich und ist innerhalb der Europäischen Union gültig. Der bei der Registrierung ausgestellte Beleg ist beim Flugbetrieb immer mitzuführen. (Bezahlung z.Z. nur mit Bankomat/Kreditkarte möglich, Zur Info: das Registrierungsprogramm ist mit dem staatlichen zentralen Melderegister gekoppelt-somit werden Deine eingegebenen Daten auch überprüft.)

2.) Kennzeichnungspflicht

Alle Flugmodelle eines Betreibers/Piloten müssen mit der erhaltenen Registrierungsnummer versehen werden, damit eine eindeutige Zuordnung zum Betreiber möglich ist. Die genaue Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen! (z.B. durchaus auch mit Filzstift)

Ausnahme: Für Wettbewerbspiloten muss die Registrierungsnummer 1x am Modell angebracht sein: 5 mm Mindestgröße-einzeilig, wasserunlöslich, Nummer horizontal an der Oberseite der Modelle. Für Scale Modelle kann die Nummer auch im Inneren des Modelles angebracht werden. Z.B. Batteriefach)

3.) Kenntnisnachweis (ab dem 16.LJ zu absolvieren)

Jeder Betreiber eines Flugmodells muss Mindestkenntnisse für deren Betrieb nachweisen können. Auf www.dronespace.at ist deshalb ein Kenntnisnachweis abzulegen der aus 40 Fragen besteht, die sich auf 9 Themen verteilen. Er ist so aufgebaut, dass ihn jedermann positiv absolvieren kann. Das dabei ausgestellte Zertifikat ist beim Flugbetrieb mitzuführen. Kosten dafür werden keine entstehen, allerdings hat der Kenntnisnachweis nur eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss deshalb wiederaufgefrischt werden.

Sollten Aero-Club Mitglieder keine aktiven Piloten sein, so entfallen für sie Registrierungspflicht, Kennzeichnungspflicht und Kenntnisnachweis!

Wichtiger Hinweis:

Ähnlich wie im Straßenverkehr, kann bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben nicht nur eine Bestrafung drohen, sondern bei Schadensfällen ist die Haftpflicht-versicherung wegen grober Fahrlässigkeit zum Regress berechtigt.

ZUSAMMENFASSUNG

Registrierung/ Kenntnisnachweis ab 1. Jänner 2023 verpflichtend erforderlich.

Erwachsene (>18LJ)

  1. Haftpflichtversicherung 
  2. Registrierung 
  3. Kennzeichnung- Modell 
  4. Kenntnisnachweis spätestens ab 31.12.2022 verpflichtend

Jugendliche (16 – 18 LJ)

  1. Haftpflichtversicherung ü
  2. Registrierung muss durch einen Erwachsenen erfolgen (Erziehungsberechtigter, Vertrauensperson) die Registrierungsnummer wird dann zur
  3. Kennzeichnung am Flugmodell des Jugendlichen verwendet. 
  4. Kenntnisnachweis (ab 16LJ zu absolvieren) spätestens ab 31.12.2022 verpflichtend

Jugendliche <16LJ)

  1. Haftpflichtversicherung
  2. Registrierung muss durch einen Erwachsenen erfolgen. (Erziehungsberechtigter, Vertrauensperson) Die Registrierungsnummer wird dann zur
  3. Kennzeichnung am Flugmodell des Jugendlichen verwendet. 
  4. Der Kenntnisnachweis erfolgt durch einen Erwachsenen oder alternativ durch einen über 16-jährigen Jugendlichen, der die entsprechende Prüfung abgelegt haben muss. Daraus resultiert die Notwendigkeit einer Aufsichtspflicht durch diese Personen bei aktiven Flügen des unter 16-jährigen Jugendlichen.